dieser Jahresverlust wäre aber wesentlich höher ausgefallen, wenn nicht gleichzeitig in der Bilanz per 31. Dezember 1995 noch enthaltene Rückstellungen für Steuern und Garantieleistungen im Betrag von Fr. 515'000.-- im Umfang von Fr. 465'000.-- aufgelöst worden wären (vgl. kläg. act. 962).