chung des Bundesgerichts vermag indessen ein Fehlverhalten des Delegierten den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung der drei curae und dem Schaden nicht zu unterbrechen (BGE 122 III 195 Erw. 4.b, S. 200 f.; Widmer / Gericke / Waller, a.a.O., N 45 zu Art. 754 OR).