Es hätte für das Geschäftsjahr 1994 kein Gewinn von über Fr. 900'000.-- ausgewiesen werden können, wodurch eine Auszahlung einer Dividende im Umfang von Fr. 900'000.-- ebenfalls hätte unterbleiben müssen. Die Tatsache, dass die Gesellschaft stattdessen per Ende 1994 einen zu hohen, tatsächlich gar nicht existierenden Gewinn ausgewiesen habe und auf dieser Grundlage eine zu hohe Dividende ausgeschüttet habe; ferner die Geschäftstätigkeit ohne Vornahme der notwendigen Rückstellungen und ohne hinreichende Kurskorrekturen bezüglich der Geschäftspraxis der Vidamed auch nach dem Juni 1995 fortgeführt worden sei, sei adäquat ursächlich für den ent-