Wäre die Bilanz rechtzeitig deponiert worden bzw. wären die notwendigen Sanierungsmassnahmen spätestens im Juni 1995 eingeleitet worden, wäre der indirekte Schaden nicht entstanden. Die pflichtgemässe Bildung von Rückstellungen für Prozessrisiken in den Jahresrechnungen 1994 (und 1995) hätte direkten Einfluss auf das Jahresergebnis gehabt. Es hätte für das Geschäftsjahr 1994 kein Gewinn von über Fr. 900'000.-- ausgewiesen werden können, wodurch eine Auszahlung einer Dividende im Umfang von Fr. 900'000.-- ebenfalls hätte unterbleiben müssen.