Dies hat zur Folge, dass zwar in der Jahresrechnung 1994 auch ein um mindestens Fr. 450'000.-- tieferer Gewinn hätte ausgewiesen werden dürfen, als er von der Vidamed per 31. Dezember 1994 tatsächlich ausgewiesen worden war. Nachdem die Vidamed aber per 31. Dezember 1994 – selbst unter Annahme hinreichender Rückstellungen – immer noch einen Gewinn von rund Fr. 533'000.-- hätte ausweisen dürfen, kann offen bleiben, ob die in der Jahresrechnung 1994 der Vidamed als Aufwand verbuchten Sonderbonuszahlungen im September 1994 an die drei Geschäftsleitungsmitglieder angemessen waren, denn buchhalterische Folge ihrer Nichtausrichtung wäre einzig gewesen, dass sich in der Jahresrechnung 1994 der