wahre Sachlage bis zum Ende seiner Mandatszeit als Verwaltungsrat nicht erkannt hatte oder nicht hatte erkennen wollen und er es in der Folge u. a. verpasst hatte, das Prozessrisiko der Vidamed bei der Erstellung der Jahresrechnung 1994 richtig einzuschätzen und entsprechend hinreichende Rückstellungen für Prozessrisiken in der Jahresrechnung 1994 vorzusehen bzw. zu verlangen. - 40 - 13.9. Pflichtwidrigkeiten des Beklagten 3 im Zusammenhang mit den fehlenden Rückstellungen in der Jahresrechnung 1994