richtsverfahren konfrontiert sehen würde, einerseits weil es für sie mit zunehmendem Bekanntheitsgrad ihrer Geschäftsmethoden und steigendem Widerstand seitens der getäuschten Kunden immer schwieriger sein würde, ihre Verträge durchzusetzen; andererseits, weil es nur eine Frage kurzer Zeit sein würde, bis auch mit Rückforderungsklagen zu rechnen war. Aufgrund dieser Erkenntnis hätte er spätestens im Frühjahr 1995 dafür besorgt sein müssen, dass zumindest als erste Sofortmassnahme in der Jahresrechnung 1994 hinreichende Rückstellungen für die der Vidamed aus ihren Geschäftsmethoden entstandenen und absehbaren Prozessrisiken aufgenommen wurden.