– Die Herren D. D. und E. E. [Beklagter1] sagten, natürlich seien sie hart im Verkauf und der Kunde würde mit psychologischen Mitteln zum Kauf veranlasst. Und wenn er dann unterschrieben hätte, würde der Vertrag, wenn er nachträglich zurücktreten möchte, äusserst rigoros durchgesetzt. Auch Wechselbetreibungen werden konsequent durchgezogen. Das sei aber durchaus legal, etwa vergleichbar mit dem, dass ein Fahrer auf der Autobahn durchaus 120 km/h fahren könne, da sage auch niemand etwas" (bekl3. act. 2, Ziff. 6).