zu: "Was bei den Verkaufsgesprächen passiert, weiss ich genauso wenig wie Sie. Ich habe mit dem Verkaufspersonal gesprochen, sie mit den Vorwürfen konfrontiert und sie zur vermehrter Vorsicht angemahnt." (kläg. act. 602). Mit zweitem Satz wird wohl auf die im August 1994 vom Beklagten 1 durchgeführte, vorerwähnte Umfrage verwiesen (bekl1. act. 7), die wie bereits festgestellt worden ist, der Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse nur sehr beschränkt dienlich gewesen war.