Interessant in der Antwort von Rechtsanwalt E. ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Passage in kläg. act. 958.0, in welcher er u. a. seine Beobachtungen bezüglich Versicherungsservice beschreibt: "Was mir besonders aufgefallen ist, ist, dass die Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen/-agenten ausdrücklich betont wird. Der Käufer kann anhand des Gesprächs sehr einfach den Eindruck bekommen, dass alle Verkäufe der Kissen über die Versicherungen laufen, ohne dass er selbst noch etwas zu tun braucht. (…)." (kläg. act. 958.0).