Nachfrage nach internen Vorlagen/Anleitungen für den Ablauf der mündlichen Einladungsgespräche per Telefon) geben lassen müssen und einen neutralen Beobachter einsetzen müssen, um solchen Verkaufsgesprächen beizusitzen, wie dies im Übrigen anscheinend im Januar/Februar 1995 von der Geschäftsleitung (D. D.) ebenfalls in den Niederlanden veranlasst worden war, hatte D. D. doch einen niederländischen Anwalt beauftragt, einzelnen Verkaufsgesprächen von Frau L. L. und Herrn H. H. beizuwohnen (kläg. act. 958.0). Interessant in der Antwort von Rechtsanwalt E. ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Passage in kläg.