unternehmensinterne Abklärungen bezüglich der gegen die Vidamed erhobenen Vorwürfe an die Hand nehmen müssen und sich über die Prozesschancen insgesamt (nicht nur in der Schweiz) ein genaues Bild machen müssen. Insbesondere hätte der Verwaltungsrat in Ausübung seiner Oberaufsicht Einsicht in sämtliche bisher ergangenen Gerichtsurteile sowie mittels Anweisung zum Rapport der Geschäftsleitung über den Stand und Inhalt aller hängigen Gerichtsverfahren (auch Aktivprozesse im In- und Ausland) verlangen müssen, zumal er hatte davon ausgehen müssen, dass auch im Ausland verschiedene Verfahren hängig waren, wurde doch bereits 1994 ein viel grös-