massen bekannt war, dass die Täuschungsvorwürfe nicht allein die Gestaltung der schriftlichen Vertragsdokumente und den Nichteintrag der Totalsumme auf denselben beschlugen, sondern vielmehr auch den Inhalt und die Art und Weise, wie die mündlichen Verkaufsgespräche mit den Vidamed-Kunden geführt worden waren; insbesondere bezüglich abzunehmender Produktmengen, bezüglich der Anpreisung des angeblichen Versicherungsservices, bezüglich falscher Angaben über die Konkurrenzsituation auf dem Markt für Sorbarix A20 und die im Verhältnis völlig überrissenen Einstandspreise für die Vidamed-Kunden für Sorbarix A20, welche