Inhaltlich befasste sich Frage 1 und 2 mit dem Vorwurf der nachträglichen Vertragsabänderung durch die Verkäufer (nach Unterschrift des Kunden). In der Frage 3 bis 5 hatten sich die Verkäufer sodann dazu zu äussern, ob sie ihre Kunden schon ganz gezielt im Unklaren darüber gelassen hätten, dass es sich bei der Verkaufseinheit um Packages (à je 40 Kissen) und nicht um Einzelkissen handle oder ob sie andere gegen Treu und Glauben verstossende Verkaufsmethoden bzw. Tricks - 36 -