act. 948.3). Ferner war dem Beklagten 1 laut Verwaltungsratssitzungsprotokoll vom 15. November 1994 bekannt, dass der Kantonale Untersuchungsrichter, Herr S., einige Wechsel von Vida- med-Kunden beschlagnahmen liess, angeblich wegen Betrugs seitens der Herren G. G. und H. H. (beides Verkäufer der Vidamed) (kläg. act.