- dass Handwerker in verschiedenen Ländern sich zusammengeschlossen hätten, um sich vor Gericht zu wehren (kläg. act. 600, 603, 604, 607, 608); - dass im Urteil des Richteramtes in Bern der Vidamed eine Rechtsöffnung verweigert worden sei (kläg. act. 604); - dass, "sollte sich das Blatt tatsächlich zugunsten der Geprellten wenden, Vidamed Forderungen in Millionenhöhe" drohten (kläg. act. 604);