- den Handwerkern werde ein satter Gewinn versprochen (kläg. act. 606); - dass die angebotenen Kissen für den Weiterverkauf indessen zufolge günstiger Konkurrenz viel zu teuer seien (kläg. act. 601, 612); - dass die Vidamed am 12.12.1994 in zahlreiche Gerichtsverfahren im In- und Ausland verwickelt sei (kläg. act. 604); - Im Dezember 1994: dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen die Einstellung von 7 Strafanzeigen gutgeheissen habe und damit eine Strafuntersuchung gegen Verkäufer der Vidamed laufe (kläg. act. 604);