- die Vidamed operiere mit "unklaren Verträgen" (kläg. act. 600, 601); - dass sich die Vidamed im Zusammenhang mit dem Verkauf wasserabsorbierender Kissen unlauterer Machenschaften / Kundenfangmethoden bediene (kläg. act. 601, 603, 606, 607, 608); - es würden Produkte als neu angeboten, die nicht neu seien und in einigen Fällen auch nicht die zugesicherten Eigenschaften hätten (kläg. act. 605, 606); - die Handwerker würden über die abzunehmenden Mengen getäuscht (kläg. act. 603); - dass den Handwerkern vor Vertragsabschluss Exklusivrechte und Gebietsschutz versprochen werde (kläg. act. 604);