tere Fr. 12'000.--9; geht man ferner von der im damaligen Zeitpunkt – soweit zum Beweis verstellt – bekannten Prozesserfolgsquote der Vidamed von ca. 50% aus (vgl. Erw. 13.6.ca hiervor), so hätte man mit der Rückstellung von Fr. 443'000.-- zumindest das Risiko abgedeckt, dass sich die Vidamed kurz bis mittelfristig mit rund 27 bis 28 Rückforderungsklagen konfrontiert sehen könnte und in 50% dieser Fälle vollständig unterliegen könnte und damit zur Rückzahlung der bereits vereinnahmten Kaufpreisforderung und zur Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten verpflichtet wäre10.