cc) Ebenfalls waren keine Rückstellungen für künftige Aktivprozesse der Vidamed notwendig, da es einerseits jederzeit im freien Entscheid der Unternehmensleitung der Vidamed lag, solche Prozesse zu führen oder zu unterlassen und in der Jahresbilanz per 31. Dezember 1994 zudem in den transitorischen Passiven eine Rückstellung für Prozessrisiken von Fr. 25'000.-- enthalten war (kläg. act. 943.3).