genannten hängigen Verfahren kein zusätzliches Delkredere für den im Streit stehenden Kaufpreis zu berücksichtigen, nachdem die Vidamed unbestritten nicht gesicherte Forderungen nicht in ihre Buchhaltung aufgenommen hatte und von den hier in Frage stehenden Verträgen betreffend Sorbarix – soweit aus den Urteilen ersichtlich – die Kaufpreisforderungen nicht durch Check, Bürgschaft oder anderweitig gesichert waren. 5 Kläg. act. 504, 505, 552, 553, 556; bekl5. act. 7/A9. - 28 -