Für die Berechnung allfällig notwendiger Rückstellungen ist ferner der Betrag pro Referenzkissen festzulegen; die Kosten des nachgelieferten Werbematerials dürfte sowieso mit der Nachfolgelieferungspreis gedeckt sein und deshalb in der vorliegenden Rechnung vernachlässigbar sein; dies zumal es die Kläger unterlassen haben, hinreichend darzulegen, wie hoch diese Kosten für Werbematerial zu veranschlagen wären. Es wären die Rückstellungen für Referenzkissen zum Einstandspreis der Vidamed für die Kissen mit einem kleinen Zuschlag für Lager- und Transportkosten zu berücksichtigen gewesen.