203 auf weitere Werbemassnahmen der Vidamed wie die Teilnahme der Vidamed mit dem Sorbarix-Kissen an Messen sowie die Bewerbung in Medien (RTL / PRO 7; Zeitschrift Stern; vgl. kläg. act. 203, S. 7) hingewiesen wurde, so wurde dies – soweit aus den zum Beweis verstellten Dokumenten ersichtlich – nur insoweit konkretisiert, als auf redaktionelle Berichterstattungen der betreffenden Medien über Sorbarix verwiesen wurde; nicht dagegen auf eigene von der Vidamed geschaltete Werbespots oder andere Werbemassnahmen.