Es wurde zwar gemäss der zum Beweis offerierten Dokumente den Kunden versprochen, dass die Vidamed die "ganze Werbung" übernehmen werde. Inhaltlich konkretisiert wurde dies indessen nur insoweit, als die Vidamed den Kunden versprach, die vom Depositär genannten Versicherungsunternehmen anzuschreiben bzw. diese über dessen Abgabebereitschaft zu informieren sowie dem Depositär Prospektmaterial abzugeben. Insofern im Verkaufsgespräch gemäss kläg. act. 203 auf weitere Werbemassnahmen der Vidamed wie die Teilnahme der Vidamed mit dem Sorbarix-Kissen an Messen sowie die Bewerbung in Medien (RTL / PRO 7; Zeitschrift Stern; vgl. kläg.