Die Beklagten 1, 3 und 5 beantragen, die NE3 sei aus dem Recht zu weisen (act. 393 [B3], act. 398 [B2], act. 402 [B5]). Nachdem die Kläger mit nachträglicher Eingabe vom 27. März 2008 (act. 458; NE8) die begründeten Strafurteile zu vorgenannten Urteilsdispositiven einreichten, kann offen bleiben, ob die NE3 entgegen zu nehmen ist.