2008 - 2014 mit nachträglicher Eingabe vom 12. Mai 2005 dem Handelsgericht fristgerecht2 innert 10 Tagen einreichte. Da im Übrigen die mit NE1 eingelegten Akten vorliegend grundsätzlich erhebliche Beweismittel darstellen, was die Kläger auch hinreichend begründet haben, ist die NE1 zuzulassen.