Gleichzeitig wurde die Nennung eines neuen Rechtsvertreters für die Kläger in Aussicht gestellt. Mit Schreiben vom 1. Mai 2007 wurde dem Handelsgericht sodann angezeigt, dass neu Rechtsanwalt K. als Rechtsvertreter der Kläger 4, 6, 9, 18, 21, 26, 29 und 31 im Verfahren HG.2002.81-HGK bevollmächtigt worden war (act. 381). Die Originalvollmachten der genannten Kläger liegen im Recht (413, 420 / 420a-f, 423/423a).