f) Mit Schreiben vom 26. Januar 2006 (act. 165) bzw. 6. Februar 2006 (act. 167) teilten die vormaligen Rechtsvertreter der Kläger dem Handelsgericht ihre Mandatsniederlegung wegen Interessenkollision im Verfahren HG.2002.81-HGK mit. Sie begründeten diese im Wesentlichen damit, dass – nachdem im Berufungsverfahren vor Bundesgericht in den Verfahren HG.1999.54/55-HGK der einverlangte Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt worden sei – die Kläger ihre Rechtsvertreter für den (überwiegenden) Prozessverlust verantwortlich machten und Schadenersatzforderungen angedroht und teilweise auch schon geltend gemacht hätten.