die Nichtigkeitsbeschwerde nicht eintrat (act. 365). Mit Entscheid vom 2. Oktober 2007 wurde sodann auch auf die Klage des Klägers 23 und der C. AG (für Kläger 2, 3, 7, 13, 17, 22, 32, 34, 37 und 39) nicht eingetreten bzw. das Verfahren in Bezug auf diese Kläger als erledigt abge- - 11 - schrieben (act. 443). Zusammengefasst wurden damit Nichteintretensentscheide gegen die Kläger 1 - 3, 5, 7, 8, 10 - 17, 19, 20, 22 - 25, 27, 28, 30, 32 - 39 gefällt.