Mit Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten vom 31. August 2006 wurde auf die Klage der Kläger 1, 5, 8, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 19, 20, 24, 25, 27, 28, 30, 33, 35, 36 und 38 nicht eingetreten (act. 284); teilweise aufgrund von Erklärungen einzelner Kläger, den Prozess nicht mehr weiter führen zu wollen, teilweise aufgrund nicht oder verspätet bezahlter Sicherheitsleistungen, teilweise zufolge zwischenzeitlich eingetretener Konkurse über einzelne Kläger.