auf hingewiesen, dass bei Nichtmeldung innert genannter Frist Desinteresse angenommen werde bzw. auf die Klage der betreffenden Kläger nicht eingetreten werde. Ferner hat der Handelsgerichtspräsident die vormaligen klägerischen Rechtsvertreter aufgefordert, dem Gericht aktuelle Vertretungsvollmachten der Kläger vorzulegen (act. 166).