Als das Handelsgericht von der Konkurseröffnung über die C. AG (…) in Kenntnis gesetzt worden war (act. 372, 375), welche sich vorher die Forderungen der Kläger 2, 3, 7, 13, 17, 22, 32, 34, 37 und 39 hatte abtreten lassen (act. 222) und anstelle der vorgenannten Kläger (als Prozessführungsbefugte) in das Verfahren HG.2002.81-HGK eingetreten war (act. 318c), reichte das Handelsgericht im Konkurs der C. AG eine Forderung für die gegenüber der C. AG bzw. den vorgenannten Klägern verfügten Gerichtskautionen und Gerichtskosten von insgesamt Fr. 17'838.45 ein (act.