Sodann erklärte er diese genannten Rechtsschriften zum integrierenden Bestandteil dieses Verfahrens HG.2002.81-HGK und seiner materiellen Stellungnahme (act. 59). Mit Replik vom 29. April 2005 (act. 79) und Dupliken vom 15. September 2005 (act. 105 [B1]; act. 107 [B3]; act. 109 [B5]) wurde der Schriftenwechsel abgeschlossen. c) Ferner reichten sowohl die Kläger wie auch die Beklagten insgesamt acht nachträgliche Eingaben1 ein (vgl. hierzu nachfolgende Erw. 8.a - d).