2.3. Zum weiteren Verfahrensverlauf i. S. HG.2002.81-HGK a) Die neue, den mittelbaren Schaden betreffende Klage wurde beim Handelsgericht am 29. November 2002 unter der Prozessnummer HG.2002.81-HGK eingeschrieben (act. 1). In ihren Klageantworten beantragten die Beklagten im Wesentlichen, es sei auf die unter der Fallnummer HG.2002.81-HGK wieder eingebrachte Klage nicht einzutreten, evtl. sei sie abzuweisen. Jedenfalls sei aber das Verfahren vorerst auf die Vorfrage des fehlenden Rechtsschutzinteresses der Kläger zufolge Litispendenz zu beschränken (act. 5, 6, 7, 8). Das Verfahren HG.2002.81-HGK wurde daraufhin vorerst auf die genannte Vorfrage beschränkt.