Im Ergebnis schützte das Handelsgericht die Klagen der Kläger 5, 10 und 15 zumindest in einem Teilbetrag gegen den Beklagten 4; im Übrigen wurden sämtliche Klagen der Kläger 1 - 39 abgewiesen bzw. die Klagen der Kläger 1 - 39 gegen die Beklagte 2 als gegenstandslos abgeschrieben; dies nachdem der vormals Beklagte 2 am 29. April 2003 verstorben und mittlerweile die konkursamtliche Liquidation der Erbschaft abgeschlossen worden war, ohne dass -7-