Die Vidamed wendete mithin – wie von den Klägern behauptet – ein raffiniertes unlauteres und z. T. auch betrügerisches Verkaufssystem systematisch an, im Rahmen dessen den einzelnen Vidamed-Kunden unter arglistiger Vorspiegelung falscher Tatsachen zu den verrechneten Einstandspreisen unverkäufliche Ware verkauft wurde. Konkret wurde beanstandet, dass die Vidamed bereits bei Kontaktaufnahme mit den potentiellen Kunden durch die Formulierungen im Werbemailing, in der Geschäftsantwortkarte sowie in den verwendeten Formulierungen im Rahmen der telefonischen Einladungsgespräche absichtlich erhebliches Irr-