Art. 146 Abs. 1 OR vorzuwerfen ist (Entscheid vom 25. Februar 2005, Erw. 13, S. 44 - 106). Im Rahmen der Beurteilung der konkreten Einzelfälle wurde gleichzeitig festgestellt, dass der von der Vidamed im Wesentlichen bei allen Kundendossiers verfolgte Aufbau und Ablauf der Kundenbeziehung gleich war; u. a. auch aufgrund von Weisungen der Geschäftsleitung an das subalterne Verkaufspersonal (vgl. insbesondere kläg. act. 200 [Muster Verkaufsgespräch "Sorbarix"], kläg. act. 122.11 [Inhalt eines auch an das Verkaufspersonal abgegebenen Verkaufsordners] sowie kläg. act. 731 [Einvernahme Gabrielle van der Horst] und kläg. act. 727 [Einvernahme Urs Stäbler]).