2. Zur Prozessgeschichte 2.1. Ein Sachverhalt – drei verschiedene Klagen Zuerst hatten 26 Kläger unter den Prozessnummern HG.1999.54-HGK und 13 Kläger unter der Prozessnummer HG.1999.55-HGK gegen die Beklagten beim Handelsgericht eine Klage aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit angehoben, die materiell sowohl den unmittelbaren wie auch den mittelbaren Gläubigerschaden umfasste. Nachdem die Klägervertreter nach Abschluss des Schriftenwechsels, anlässlich der Vorbereitungsverhandlung vom 25. September 2002 darauf hingewiesen worden waren, dass es die Kläger bisher unterlassen hätten, ihre Prozessführungsbefugnis im Bereich des mittelbaren Schadens einwandfrei nachzuweisen (Art.