Zudem seien gegen einzelne Geschäftsleitungsmitglieder und subalternes Verkaufspersonal der Vidamed Strafverfahren eingeleitet worden. Nachdem die Vidamed in jenem Zeitpunkt aufgrund der vorgenannten überhöhten Bezüge der Geschäftsleitung weder über ausreichende Aktiven verfügt habe noch für die laufenden Zivilund Strafverfahren hinreichende Rückstellungen gemacht worden seien, habe die Vidamed den aus genannten Prozessen entstehenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können;