Ferner sei aktenkundig, dass die Hauptgeschäftsführer C. C., B. B. und D. D. in den Jahren 1993 - 1996 Löhne bezogen hätten, die alle marktüblichen Bedingungen bei weitem gesprengt hätten, zumal sie auch noch Gehälter von den anderen Konglomeratgesellschaften (G. AG, O. AG und E. AG in Luxemburg) bezogen hätten, sich ferner überhöhte Spesen und Provisionen ausbezahlt sowie privaten Aufwand auf Kosten der Vidamed verbucht hätten und ihnen auch noch übermässig hohe Dividenden ausgeschüttet worden seien. Zudem sei im Dezember 1995 die Vidamed dadurch ausgehöhlt worden, dass Zahlungen von der Vidamed ohne Gegenleistung an die G. AG geleistet worden seien (kläg. act. 2005).