Auch das Werbeverbot des Landgerichtes Frankfurt am Main gegenüber der Vidamed und damit die Verschliessung des deutschen Marktes für die Vidamed habe zu keinen Weisungen seitens des Verwaltungsrates geführt, noch habe der Verwaltungsrat in anderer Weise reagiert (kläg. act. 513 [Beschluss des Landgerichts -4- Frankfurt a.M. i. S. Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gegen Vidamed vom 6.7.1995] und kläg. act. 945.3, 955 - 955.3 [Verwaltungsratsprotokolle]).