Die Kläger haben sich im Konkursverfahren der Vidamed die Prozessführungsbefugnis der Konkursmasse hinsichtlich einer Verantwortlichkeitsklage gegen die Organe der Gesellschaft abtreten lassen. In vorliegendem Verfahren ma- -3- chen die Kläger gegenüber den vormaligen Organen der Konkursitin, den Beklagten 1 - 5, den mittelbaren Schaden geltend.