In vorliegendem Verfahren geht es im Wesentlichen um den Verkauf von Wasserschutzkissen. Die X. AG hatte das „Sorbarix A20“ Wasserschutzkissen mit der S. AG zur Wasserabsorption entwickelt und auf dem Markt eingeführt. Bis Ende 1991 hatte die S. AG für das Produkt die Generalvertretung und verfügte nach eigenen Angaben noch über Vorrat am Produkt bis Ende 1995 (kläg. act. 949.2). Mit Kaufvertrag vom 21. Juli 1993 verkaufte die X. AG der Vidamed neben ihrem gesamten damaligen Lagerbestand an Sorbarix A20 auch die Patente und Marken auf genanntem Produkt sowie den mit der Markteinführung geschaffenen Goodwill für Fr. 593'000.-- (kläg. act. 939.7).