Weder das ELG noch die St. Galler VKB sehen die Vergütung der Kosten für eine Kinderbetreuung als Krankheits- und Behinderungskosten vor. Zwar könnte argumentiert werden, dass der Art. 9 VKB, der eine Vergütung der Kosten für eine hauswirtschaftliche Hilfe und Begleitung zuhause vorsieht, die Vergütung von Kinderbetreuungskosten erlauben könnte. Eine solche Interpretation schösse aber über das vom Art. 9 VKB respektive vom diesem zugrunde liegenden Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG verfolgte Ziel hinaus, denn diese Bestimmungen wollen nur jene Kosten decken, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 17/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte