2.6 Die Frage, ob sich der Restanspruch auf weitere Taggeldleistungen des Ehemannes der Beschwerdeführerin im Zuge der Fiktion des Weiterbezuges der Arbeitslosenentschädigung fiktiv reduziert, gehört nicht zum Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens. Im Sinne eines obiter dictum ist aber darauf hinzuweisen, dass keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine entsprechend konsequente Anwendung der Fiktion sprechen würden, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin seinen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte