leistungszusprechende Verfügung vom 21. Februar 2016 unangefochten formell rechtskräftig und damit verbindlich geworden ist. Jedenfalls erweist sich die Notwendigkeit einer funktionierenden Kinderbetreuungslösung als für die Beantwortung der Frage irrelevant, ob der Entscheid, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, betriebswirtschaftlich-ökonomisch sinnvoll gewesen ist.