Erfahrungsnachweis, Geschäftsmodell, positive Einstellung“ (act. G 5.1.22–2). Schon wenige Monate nach der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit hat der Ehemann der Beschwerdeführerin zwei Konkursandrohung wegen Schulden im Betrag von insgesamt über 40’000 Franken erhalten (act. G 1.4 f.). Der Konkurs hat jedoch offenbar abgewendet werden können und es ist dem Ehemann der Beschwerdeführerin wohl auch gelungen, sich mehrere Aufträge zu sichern.