Diese Chancen müssen als gut bezeichnet werden, denn der Ehemann der Beschwerdeführerin hätte als erfahrener Aussendienstmitarbeiter innert kurzer Zeit wieder eine Anstellung finden können. Als selbständiger Berater im Bereich des Qualitätsmanagements hat er dagegen zuerst einmal einen neuen Kundenkreis erschliessen und sich dabei in einem Markt behaupten müssen, in dem bekanntlich diverse – teils grosse und finanzstarke – Unternehmen um Aufträge kämpfen.