Statt auf den tatsächlichen Sachverhalt (nicht vorhandenes Vermögen oder nicht erzielte Einnahme) wird also auf einen fiktiven Sachverhalt abgestellt, denn es wird fingiert, der fragliche Vermögenswert sei (noch) vorhanden respektive die fragliche Einnahme werde (noch) erzielt. In der Verwaltungspraxis wird eine entsprechende Fiktion als hypothetisches Vermögen oder als hypothetisches Einkommen bezeichnet.