A.e Am 23. August 2016 erhob die EL-Bezügerin eine Einsprache gegen die Verfügung vom 2. August 2016 (act. G 5.1.8). Sie beantragte die Neuberechnung der Ergänzungsleistung ohne die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens. Zur Begründung führte sie an, die Ergänzungsleistung falle zu tief aus, was den Erfolg der selbständigen Erwerbstätigkeit des Ehemannes gefährde. Ausserdem habe die EL- Durchführungsstelle eine volle Unterstützung während der ersten zwölf Monate zugesichert, was nur bedeuten könne, dass kein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet werde.